Gold & Steuern in Deutschland
Mehrwertsteuer, Spekulationsfrist und Meldepflichten
Mehrwertsteuer auf Gold: Was gilt?
In Deutschland gilt für physisches Gold folgende Regelung:
| Produkt | Mehrwertsteuer |
|---|---|
| Feingold-Barren (≥999 ‰) | 0 % – steuerfrei |
| Anlagemünzen (z. B. Krügerrand, Maple Leaf) | 0 % – steuerfrei |
| Goldschmuck, nicht zertifiziertes Gold | 19 % MwSt. |
| Silber (alle Formen) | 19 % MwSt. |
| Platin, Palladium | 19 % MwSt. |
Die Steuerbefreiung gilt gemäß § 25c UStG für Anlagemünzen und Feingold. Sie greift nur für Edelmetalle, die in der offiziellen EU-Liste zugelassener Anlagemünzen geführt werden.
Kapitalertragsteuer beim Goldverkauf
Gold gilt in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Folgende Regeln gelten:
- Haltefrist über 12 Monate: Gewinne aus dem Goldverkauf sind vollständig steuerfrei.
- Haltefrist unter 12 Monate: Gewinne sind steuerpflichtig (Einkommensteuer), wenn alle privaten Veräußerungsgewinne im Jahr zusammen über 600 Euro liegen.
- Keine Abgeltungsteuer: Im Gegensatz zu Aktien oder ETFs fällt auf Gold keine Abgeltungsteuer an. Stattdessen gilt der persönliche Einkommensteuersatz.
Spekulationsfrist genau berechnen
Die 12-monatige Spekulationsfrist beginnt am Tag des Kaufs und endet am Tag, der einem Jahr danach entspricht. Beispiel: Kauf am 15. März 2023 → steuerfreier Verkauf ab 16. März 2024.
Tipp: Bei mehreren Goldkäufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gilt das FIFO-Prinzip (First In, First Out) – das zuerst gekaufte Gold wird zuerst verkauft.
Identifizierungspflicht und Meldegrenzen
Goldkäufe und -verkäufe unterliegen dem Geldwäschegesetz (GwG):
- Ab 1.000 € Barzahlung: Der Händler ist zur Identifizierung des Käufers verpflichtet (Personalausweis oder Reisepass).
- Ab 2.000 € Gesamtkaufpreis: Meldepflicht des Händlers an zuständige Behörden.
- Überweisungen: Für bargeldlose Transaktionen gelten diese Grenzen nicht auf die gleiche Weise, jedoch müssen Händler grundsätzlich bei Verdachtsmomenten tätig werden.
Erbschaft und Schenkung von Gold
Vererbtes oder geschenktes Gold unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, sofern die entsprechenden Freibeträge überschritten werden (z. B. 400.000 € bei Eheleuten, 200.000 € bei Kindern für alle Vermögensgegenstände zusammen). Als Bewertungsbasis gilt der Marktpreis zum Zeitpunkt des Todes bzw. der Schenkung.
Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Diese Seite dient zur allgemeinen Information. Steuerrechtliche Fragen im Einzelfall sollten mit einem Steuerberater besprochen werden.